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Änderung der Sportstättennutzung

Information der Stadt Wunstorf

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Stadt Wunstorf hatte sich hinsichtlich der Nutzung der Sportanlagen an der landesweit verhängten Winterruhe orientiert, dabei jedoch über die aktuell in Niedersachsen geltende Corona-Verordnung vom 27.12.2022 hinaus gehende Regelungen getroffen. Diese hatten die Sperrung sämtlicher städtischen Sportanlagen zur Folge.

Die neuerliche Beurteilung und Abwägung der Lage sowie die Tatsache, dass am 10.01.2022 der Unterricht an den Schulen wieder aufgenommen wird, haben dazu geführt, dass die derzeit verhängte Sperrung auf Sonntag, den 09.01.2022 verkürzt wird.

Insofern geltenden für die städtischen Sportanlagen ab Montag, den 10.01.2022 wieder ausnahmslos die derzeitigen Regelungen nach § 8 b Absatz 5 (Warnstufe 3) der Niedersächsischen Corona-Verordnung und sämtliche städtischen Sportanlagen stehen ab diesem Tag auch für den Vereinssport wieder zur Verfügung.

Dies bedeutet, dass für die außerschulischen Nutzungen der städtischen Sporteinrichtungen im Innen- wie im Außenbereich grundsätzlich die 2Gplus Regel gilt! Trotz der in § 8 b Absatz 5 Satz 3 für den Innenbereich genannten Möglichkeit der Lockerung, unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Quadratmeter in einer Sporthalle hin zur 2G Regelung, wird die Stadt Wunstorf aufgrund der aktuellen Infektionslage an der ausschließlichen 2Gplus- Regelung festhalten und von der Möglichkeit der Lockerung keinen Gebrauch machen.

Es gilt in allen städtischen Sporthallen und Mehrzweckhallen sowie auf allen städtischen Sportaußenflächen inklusive den zugehörigen Umkleide- und Sanitärgebäuden ausnahmslos 2Gplus!

Zudem gilt für alle Personen die die städtischen Sportanlagen nutzen möchten:

  1. ab dem vollendeten 18. Lebensjahr das Tragen einer FFP2-Maske,
  2. ab dem vollendeten 14. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr das Tragen einer medizinischen Maske und
  3. ab dem vollendeten 6. Bis zum vollendeten 14. Lebensjahr anstelle einer medizinischen Maske das Tragen einer beliebigen anderen geeigneten textilen oder textilähnlichen Barriere, die aufgrund ihrer Beschaffenheit eine Ausbreitung von übertragungsfähigen Tröpfchenpartikeln durch Husten, Niesen und Aussprache verringert, unabhängig von einer Kennzeichnung oder zertifizierten Schutzkategorie, als Mund-Nasen-Bedeckung.

Das Tragen der jeweiligen Maske ist in allen genannten Bereichen verpflichtend, außer für den Moment der direkten Ausübung des Sports.

Außerdem ist für die Einhaltung und Umsetzung der Corona-Maßnahmen sowie das Vorhalten und Anwenden eines geeigneten Hygiene-Konzeptes der jeweilige Veranstalter verantwortlich. Mit stichpunktartigen Kontrollen muss gerechnet werden.

Die Regelungen der Verordnung und die daran geknüpften Regelungen für die städtischen Sportanlagen gelten zunächst bis einschließlich 19. Januar 2022. Sobald es Änderungen hierzu gibt, werden Ihnen diese unverzüglich auf diesem Wege mitgeteilt.

Achtung!

Unabhängig von den genannten Corona-Maßnahmen sind derzeit alle städtischen Sportplätze mindestens bis Ende Januar 2022 in der Winterpause und daher für die Nutzung gesperrt. Die Nebenflächen dürfen im Rahmen der Möglichkeiten entsprechend genutzt werden.

Außerdem der Hinweis, dass die MZH Mesmerode bis 23.01.2022 nicht zur Verfügung stehen wird, da dort in der KW 2 und KW 3 wieder ein Impfstandort eingerichtet wird. Die große Sporthalle in Steinhude wird mindestens bis 06.02.2022 nur eingeschränkt (rechte Hallenhälfte) nutzbar sein, weil dort in KW 4 und KW 5 wieder ein Impfstandort eingerichtet wird.

Ich bitte um Kenntnisnahme und Beachtung!

Beste Grüße und bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrage

Timo Hahn
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Stadt Wunstorf
Fachdienst Kultur und Sport
Südstraße 1
31515 Wunstorf
Tel: +49 (5031) 101-372
Fax: +49503110130372

E-Mail: Timo.Hahn@wunstorf.de
Internet: http://www.wunstorf.de

Regeln zur elektronischen Kommunikation. http://www.wunstorf.de

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