Home » Aktuelles » Sport Corona Stufenplan gültig ab 20.05.21

Sport Corona Stufenplan gültig ab 20.05.21

Information der Stadt Wunstorf
Sport – Corona-Stufenplan, gültig ab 20.05.2021
Gute Perspektiven im Sportbereich! Lesen Sie hier was wann wie geht:
Vereinssport in Sporthallen der Stadt Wunstorf
Hier gilt neben den allgemeinen Corona-Regeln (Abstand halten, Hygienekonzept, Maske tragen,
Kontaktnachverfolgung) ab einer 7-Tage-Inzidenz von < 100: Stufe 3, Starkes Infektionsgeschehen, >50

  • Sporthallen sind grundsätzlich geöffnet, Duschen und Umkleiden bleiben geschlossen
  • Anzahl der Sportler: bis zu 2 Trainer / Betreuer, Kinder unter 14 Jahren unbegrenzt
  • Trainer/ Betreuer (außer Genesene / Geimpfte) benötigen einen negativen Testnachweis
    Stufe 2, Hohes Infektionsgeschehen, >35
  • Sporthallen sind grundsätzlich geöffnet, Duschen und Umkleiden bleiben geschlossen
  • Anzahl der Sportler: bis zu 2 Trainer / Betreuer und max. 30 Kinder / Jugendliche bis 18 Jahren in festen Gruppen oder 10 Erwachsene aus max. 3 Haushalten
    Zuschauerzahl:
  • Max. 100 Personen mit festem Sitzplatz genehmigungsfrei mit Hygienekonzept – MNB-Pflicht solange nicht Sitzplatz eingenommen wurde
  • Alle Erwachsenen sowie Trainer/ Betreuer (außer Genesene / Geimpfte) benötigen einen negativen Testnachweis
    Stufe 1, Erhöhtes Infektionsgeschehen, >10
  • Sporthallen sind geöffnet
  • Kontaktsport ist zulässig, keine weiteren Nutzungsbeschränkungen
    Zuschauerzahl:
  • Max. 500 Personen mit festem Sitzplatz genehmigungsfrei mit Hygienekonzept
  • Max. 100 Personen ohne festem Sitzplatz genehmigungsfrei mit Hygienekonzept, ansonsten genehmigungspflichtig
  • MNB-Pflicht solange nicht Sitzplatz eingenommen wurde Vereinssport auf Außensportanlagen der Stadt Wunstorf
    Hier gilt neben den allgemeinen Corona-Regeln (Abstand halten, Hygienekonzept, Maske tragen, Kontaktnachverfolgung) ab einer 7-Tage-Inzidenz von < 100: Stufe 3, Starkes Infektionsgeschehen, >50
  • Außensportanlagen sind grundsätzlich geöffnet, Duschen und Umkleiden bleiben geschlossen – Kontaktsport ist beschränkt auf max. 30 Kinder/ Jugendliche bis 18 Jahren
  • Sportleranzahl bei sonstigen kontaktfreien (Gruppen-) Angeboten ist abhängig von der zur Verfügung stehenden Fläche (10 qm/Person oder 2 m Abstand)
  • Alle Erwachsenen sowie Trainer/ Betreuer benötigen bei Kontaktsport und Gruppenangeboten einen negativen Testnachweis
  • Für alle Nutzergruppen gilt, dass Genesene / Geimpfte bei Einschränkungen nicht mitzählen
    Stufe 2, Hohes Infektionsgeschehen, >35
  • Außensportanlagen sind grundsätzlich geöffnet, Duschen und Umkleiden bleiben geschlossen – Kontaktsport ist beschränkt auf max. 30 Personen
  • Sportleranzahl bei sonstigen kontaktfreien (Gruppen-) Angeboten ist abhängig von der zur Verfügung stehenden Fläche (10 qm/Person oder 2 m Abstand)
  • Alle Erwachsenen sowie Trainer/ Betreuer benötigen bei Kontaktsport und Gruppenangeboten einen negativen Testnachweis
  • Für alle Nutzergruppen gilt, dass Genesene / Geimpfte bei Einschränkungen nicht mitzählen
    Zuschauerzahl:
  • Max. 250 Personen mit festem Sitzplatz, max. 100 Personen ohne festen Sitzplatz – MNB-Pflicht solange nicht Sitzplatz eingenommen wurde
  • Zugang nur mit negativem Testnachweis (außer Genesene / Geimpfte)
    Stufe 1, Erhöhtes Infektionsgeschehen, >10
  • Außensportanlagen sind geöffnet
  • Kontaktsport ist uneingeschränkt zulässig
    Zuschauerzahl:
  • Max. 500 Personen genehmigungsfrei mit Hygienekonzept, ansonsten genehmigungspflichtig – MNB-Pflicht solange nicht Sitzplatz eingenommen wurde
  • Zugang ab 250 Personen nur mit einem negativen Testnachweis (außer Genesene / Geimpfte)
    Bei einer eskalierenden Entwicklung erfolgt nach 3 Tagen Überschreitung des Stufenwertes der Wechsel zurück in die nächste Stufe. Bei einer deeskalierenden Entwicklung erfolgt der Wechsel von einer Stufe in die nächst tiefere nach einer stabilen Entwicklung über 5 Werktage. Die Stufen gelten für die regionalen Inzidenzwerte der Region Hannover. Maßgeblich sind die RKI-Daten. Bei einer Inzidenz >100 gilt § 28b IfSG.
    Testregimes: Soweit von Testungen die Rede ist, können dies PCR-, Schnell- und Selbsttests sein. Diese Tests dürfen nicht älter als 24 Stunden sein. Als Testnachweis gilt (außerhalb von Schule), wenn der Test vor Ort unter Aufsicht, im Rahmen einer betrieblichen Testung unter
    Aufsicht oder von einem zugelassenen Testzentrum (Bürgertest) durchgeführt wurde und eine entsprechende Bescheinigung ausgestellt wurde. Die Bescheinigung kann innerhalb der 24 Stunden beliebig oft verwendet werden. Die Anforderungen an die Bescheinigung sind in der Verordnung genannt (insb. Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse der getesteten Person, Name und Hersteller des Tests, Testdatum und Testuhrzeit, Name und Firma der beaufsichtigenden Person sowie Testart und Testergebnis). Kinder und Jugendliche bis 14 Jahre brauchen außerhalb Regelungen zum Schulbetrieb keine Testate vorlegen.
    Ihr Team vom Fachdienst Kultur und Sport wünscht einen guten Neustart!

Hinterlasse einen Kommentar

Kategorien

Anstehende Veranstaltungen

Archiv

Diese Seite verwendet Cookies, um die Nutzerfreundlichkeit zu verbessern. Mit der weiteren Verwendung stimmst du dem zu.

Datenschutzerklärung