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Corona bedingte Schließung städtischer Sportanlagen

Sehr geehrte Damen und Herren,

vor dem Hintergrund der gestern durch die Bundeskanzlerin, Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten beschlossenen Maßnahmen zum Schutz vor der Ansteckung und Verbreitung des Corona-Virus, ist davon auszugehen, dass die zuständigen Stellen des Landes Niedersachen kurzfristig eine entsprechende Verordnung als Rechtsgrundlage erlassen werden und die Maßnahmen zum 02.11.2020 in Kraft treten.

Insofern wird die Stadt Wunstorf die beschlossenen Maßnahmen zum 02.11.2020 umsetzen. Das heißt konkret, dass ab Montag, den 02.11.2020 bis zunächst 30.11.2020 sämtliche städtischen Sporthallen und Sportplätze einschließlich der dortigen Umkleide- und Sanitärgebäude sowie die Mehrzweckhallen für den Vereins- und Breitensport geschlossen und demnach nicht zur Verfügung stehen werden. Sämtlicher Trainings- und Wettkampfbetrieb sowie alle Sportveranstaltungen während dieses Zeitraums müssen daher leider abgesagt werden.

Inwieweit es in der Verordnung Ausnahmen für Sportangebote durch soziale, medizinische und sonstige Betreuungseinrichtungen o. ä. geben wird, bleibt abzuwarten. Gleiches gilt für den Schulsport, der nach heutigem Kenntnisstand vorerst nicht davon betroffen ist. Sollte es hier seitens der zuständigen Behörden ebenfalls zu Einschränkungen oder Untersagungen kommen, wird dies unverzüglich mitgeteilt.

Ich bitte um Kenntnisnahme und entsprechende Beachtung.

Danke und beste Grüße

Stadt Wunstorf

Der Bürgermeister

Im Auftrag

Timo Hahn


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